
Wissenswertes zum Thema Innenarchitektur
Innenarchitektur
Unter Innenarchitektur (englisch Interior architecture, manchmal auch Interior design) versteht man die Planung und Gestaltung von Innenräumen. Innenarchitektur umfasst technisch-konstruktive Aspekte ebenso wie ästhetisch-künstlerische Belange.
Innenarchitektur wird geplant von Innenarchitekten, diese Berufsbezeichnung ist gesetzlich geschützt und im deutschen Architektengesetz verankert.
Innenarchitektur im heutigen Sinne geht zurück auf das Verständnis von Wohnraum in bürgerlichen Haushalten im Holland des 17. Jahrhunderts.[1] Im späten 17. Jahrhundert wurden in Frankreich erstmals Vorhänge, Tapeten und Polster darauf abgestimmt, ein harmonisches Ganzes zu bilden. Im 19. Jahrhundert wurde das Heim zu einer Zufluchtsstätte, deren Räume eindeutig bestimmten Zwecken zugeordnet wurden (Ess-, Schlaf-, Wohnzimmer) und welche nach persönlichem Geschmack gestaltet wurde.
INHALTE
Verspielte Innenarchitektur
In Zeiten, in denen immer weniger neu, stattdessen immer mehr umgebaut, saniert und modernisiert wird, geht es zunehmend um neue Inhalte in bestehenden Gebäuden. Diese neuen Inhalte sind Grundlagen einer modernen Innenarchitektur.
Innenarchitektur umschreibt das Konzipieren, das Entwerfen, das Planen und das Realisieren von Innenräumen, die unterschiedliche Bedeutungen für Menschen erlangen und mit den Menschen interagieren und damit flexibel und veränderbar bleiben sollten.
Innenarchitektur soll das physische, psychische und soziale Wohlbefinden der Menschen im Raum gewährleisten. Innenarchitektur wirkt ähnlich einer Gestaltungstherapie und übt Einfluss auf Körper, Geist und Verhalten von Menschen aus. Neben dem mathematischen und berechenbaren Innenraum gibt es den Empfindungsraum, der so gestaltet werden sollte, dass Menschen durch räumliche Wahrnehmungen Beziehungen und Bedeutungen zum Innenraum entwickeln können. Der atmende Raum sollte sich mit den Menschen verändern können, um lebendig zu bleiben.
THEMEN
Materialien, Farben, Oberflächen (Fußbodenbelag, Tapete, Vertäfelung, Stuck)
Technikintegration Facilitymanagement, Technischer Ausbau
Klang, Raumakustik
Ausstattung (Textilien, Kunstwerke, Möbel, Medien)
(Quelle: Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Innenarchitektur)
Innenarchitekt/In
BERUFSBILD
Innenarchitekten entwerfen Gesamtkonzepte und Detaillösungen für Innenräume von Gebäuden sowie temporären und mobilen Räumen. Darunter fallen die Gestaltung öffentlicher und repräsentativer Orte (z. B. Foyers, Museen, Hotels) und die Gestaltung von Geschäftsräumen (z. B. Läden, Restaurants). Weitere wichtige Themen sind Arbeitswelten (z. B. Büro) und der Freizeit- und Wohnbereich (z. B. individuelle und serielle Möbel).
Innenarchitekten thematisieren Fragen der grundlegenden formalen Gestaltung von Innenräumen und deren struktureller Gliederung, der Material- und Produktauswahl, der Farb- und Lichtkonzepte, der Konstruktion und Fügungen der Möbel und Ausbauten sowie der Integration von Technik und Medien.
Innenarchitekten tragen mit ihren Gestaltungsprodukten dazu bei, gesellschaftlichen Wertvorstellungen und Ansprüchen in der Arbeits-, Geschäfts-, Freizeit- und Wohnwelt gestalterischen Ausdruck zu verleihen.
Innenarchitekten sind wie die Hochbau-Architekten Mitglied einer Architektenkammer und weisen bei einem Eintragungsverfahren bestimmte Qualifikationen nach: ein abgeschlossenes Hochschulstudium "Innenarchitektur", Berufspraxis nach dem Studium von bestimmter Dauer, fachspezifische Weiterbildung und Weiteres. Innenarchitekten konzipieren, planen und gestalten Innenräume ganzheitlich nach dem Leistungsbild entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Eine Bauvorlageberechtigung für Innenarchitekten ist unterschiedlich in den Bundesländern (D) geregelt. Bayern: Nach Art. 61 Abs. 4 Nr. 4 BayBO sind Innenarchitekten bauvorlageberechtigt für mit der Berufsaufgabe, dem Innenausbau, verbundene baulichen Änderungen von Gebäuden. Entscheidend für die Bauvorlageberechtigung ist also nicht die Art der baulichen Anlage, sondern die Zugehörigkeit der vorgelegten Planungen zu den Aufgaben, wie sie das Berufsbild des vom Entwurfsverfasser ausgeübten Berufs festlegt. Soweit solche Änderungen mit dem Innenausbau zusammenhängen, kann sich die Bauvorlageberechtigung auch auf Fassadenänderungen, die Veränderung tragender Bauteile, Altbausanierungen und andere Umbauten beziehen.
ARBEITSFELDER
Arbeitsfeld Messebau
Ein Arbeitsfeld: Die Innenräume von Flugzeugen, Yachten, Zügen, Straßenbahnen
Farbschema (auch Sampleboard) hilft bei der Auswahl und Zusammenstellung von Farben und Materialien
Ausstellungsbauten (Messebauten, Museen)
Betreuungs- und Pflegebauten (u.a. Seniorenbauten, Krankenhäuser, Pflegeheime, Arzt- und Anwaltspraxen)
Freizeit- und Erholungsbauten (u.a. Kureinrichtungen, Sportstätten, Wellnesseinrichtungen)
Handelsbauten (Geschäfte)
Hotel- und Gastronomiebauten (u.a. Hotels, Restaurants, Bars)
Kulturbauten (u.a. Opern, Theater, Diskotheken, Konzerthallen, Versammlungsstätten)
Private Wohn- und Arbeitsbauten (u.a. Villen, repräsentative Wohnungen; Ateliers, Bibliotheken)
Verwaltungsbauten (u.a. Bürobauten, Banken, Arbeitsplatzgestaltungen, Konferenz- und Schulungsräume)
Verkehrsbauten (u.a. Flughäfen, Flugzeuge, Bahnhöfe, Wohnwagen)
AUSBILDUNG
Die Berufsbezeichnung "Innenarchitekt/in" ist in Deutschland gesetzlich geschützt. Diese Berufsbezeichnung darf nur führen, wer Mitglied in einer Architektenkammer ist. Der Eintrag in der Architektenkammer kann nur erfolgen, wenn neben anderen Kriterien insbesondere ein Studium der Innenarchitektur erfolgreich abgeschlossen worden ist, und nach dem Studienabschluss zwei Jahre Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Innenarchitektur ist ein Studiengang, der in Deutschland an Hochschulen, Fachhochschulen und Akademien studiert werden kann. In den vergangenen Jahren wurde das Studium mit dem akademischen Grad Diplomingenieur, beziehungsweise Diplom-Designer abgeschlossen. Mittlerweile stellen nahezu alle Studiengänge auf Bachelor und Master um.
Berufsverband ist der Bund Deutscher Innenarchitekten (BDIA) in Berlin.
(Quelle: Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Innenarchitektur)
EINRICHTUNGS-BERATER/IN
Einrichtungsberater ist die Berufsbezeichnung für eine Person, die Privat- oder Geschäftsleute bei der Gestaltung ihrer Wohnung, ihres Büros oder ihres Ladens berät. Ein Einrichtungsberater erstellt eine 2D- oder 3D-Planung des zu gestaltenden Raumes und bezieht dabei die Möblierung, die Farbgestaltung, die Materialauswahl und die Dekoration in sein Konzept mit ein. Anders als beim Innenarchitekten werden keine technisch-konstruktiven Aspekte behandelt, ebenso werden keine handwerklichen Tätigkeiten durchgeführt, wie es der Raumausstatter tut.
Einrichtungsberater arbeiten als Angestellte in Möbelhäusern und geben Kunden Hilfestellung bei der Auswahl des passenden Möbelstücks und die Integration in die vorhandene Möblierung. Sie sind auch in Fachabteilungen von Raumausstattern oder in Teppichgeschäften tätig. Oder sie machen sich selbständig und beraten Kunden als Wohnberater freiberuflich. Die Berufsbezeichnung ist nicht gesetzlich geschützt, d.h. dass sich jeder als Einrichtungsberater bezeichnen darf.
Ausbildung
Bei der Ausbildung zum Einrichtungsberater werden folgende Themenfelder behandelt:
Wohnbedürfnisse und -funktionen
(Quelle: Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Einrichtungsberater)